Der Deutsche Anwaltverein fordert die Ergänzung von § 10 Abs. 1 AufenthG um S. 2wie folgt:„S. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Ausländer die Voraussetzungen für die Erteilungeiner Aufenthaltserlaubni
Broschüre des Deutschen Rotes Kreuzes und des Informationsverbundes Asyl & Migration zu den materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährleistung von Flüchtlings- und anderweitigem Schutz (Stand