Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthält einen Katalog von Grund- und Menschenrechten, der im Rahmen des Europarates ausgearbeitet wurde. Sie wurde am 04.11.1950 in Rom unterzeichnet und trat am 03.09.1953 in Kraft. Zur EMRK gibt es mittlerweile etliche Zusatzprotokolle. Über die Einhaltung der Verpflichtungen aus der EMRK wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). 

 

Link zur Konvention 

 

Ergänzend dazu:

Übersicht zu den Zusatzprotokollen 

Entscheidungen des EGMR