Aufenthaltsrichtlinie für Opfer des Menschenhandels (2004/81/EG)
Die Richtlinie vom 29.04.2004 dient der Bekämpfung irregulärer Einwanderung. Opfer des Menschenhandels sollen danach unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel erhalten, sofern sie mit den zuständigen Behörden kooperieren.