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Aufnahmerichtlinie (2024/1347, AufnRL)

Vollständiger Titel:

Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

Geltung:

Ersetzt die Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU mit Wirkung ab dem 12. Juni 2026.

Regelungsgehalt:

Bestimmungen für die Aufnahme von Asylsuchenden in den Mitgliedstaaten, u.a.:

  1. Im Rahmen der Aufnahme gewährte “Vorteile” (u.a. Informationen über die Aufnahmesysteme, Aushändigung von Dokumenten, Zugang zu Schulbildung und Bildung, zu Beschäftigung, Sprachkursen und Berufsbildung, allgemeine Bestimmungen zu materiellen Leistungen, Zugang zu medizinischer Versorgung)
  2. Regelungen zu Bewegungseinschränkungen und Inhaftierungen
  3. Mögliche Kürzung oder Entzug von materiellen Leistungen
  4. Bestimmungen für Asylsuchende mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen der Aufnahme (z.B. Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Personen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere, LSBTI-Personen, Alleinerziehende, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren Erkrankungen, psychisch erkrankte Personen, Opfer von Gewalt)
  5. Rechtsbehelfe

Links:

Konsolidierte Fassung (mit Berichtigungen und Änderungen, aber nicht rechtsverbindlich, externer Link zu eur-lex.europa.eu):