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Verordnungen

Verordnungen zählen zum Sekundärrecht der EU. Sie sind allgemein verbindlich, gelten in jedem Mitgliedstaat und müssen nicht gesondert in nationales Recht umgesetzt werden (siehe Art. 288 AEUV). Dies unterscheidet sie insbesondere von Richtlinien.

Im Mai 2024 wurden im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems neun Verordnungen veröffentlicht. Sie gelten überwiegend am 12. Juni 2026. Diese Verordnungen finden Sie hier:

Neben den Rechtsakten der GEAS-Reform sind für das Asyl- und Aufenthaltsrecht insbesondere die nachfolgend aufgeführten Verordnungen relevant. Die Dublin-III-Verordnung wird dabei zwar am 12.6.2026 durch neue AMMVO abgelöst (s.o.). Sie bleibt aber für Asylanträge, die vor dem 12. Juni 2026 gestellt wurden, noch anwendbar und wird daher hier weiterhin mit aufgeführt.