Richtlinien sind ein Rechtsetzungsinstrument der Europäischen Union und zählen somit zum Sekundärrecht. Sie bedürfen der Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten. Dabei sind Richtlinien im Gegensatz zu Verordnungen keine umfassend verbindlichen Anordnungen, sondern überlassen den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung.
Für das Asyl- und Migrationsrecht sind insbesondere folgende Richtlinien relevant: