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EURODAC-Verordnung (603/2013)

Die sogenannte EURODAC-Verordnung (Eurodac-VO) vom 26.06.2013 regelt den europaweiten Fingerabdruckvergleich von Asylsuchenden und Menschen ohne Aufenthaltsrecht mittels des Fingerabdruck-Identifizierungssystems EURODAC. Es wurde zum Zwecke der Anwendung des Dublin-Übereinkommens eingeführt. 

Diese Fassung der Verordnung wird mit Wirkung zum 12. Juni 2026 durch die neue EurodacVO 2024/1358 ersetzt (siehe Verordnungen der GEAS-Reform 2024).

Link zur Verordnung (deutsche Version)

Link zur Verordnung (andere Sprachen)

 

Ergänzend dazu: 

EURODAC-Verordnung (2725/2000) vom 11.12.2000 (nicht mehr in Kraft)

Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der EURODAC-Verordnung vom 03.12.2008