Die Übersicht behandelt die Frage, ob Gerichte von einer veränderten Situation für Geflüchtete in verschiedenen osteuropäischen Staaten ausgehen, weil dort wegen der zahlreichen aufgenommenen Schutzsuchenden aus der Ukraine eine Überlastung der Aufnahmestrukturen eingetreten sein könnte. Dabei werden sowohl Dublin-Verfahren in den Blick genommen als auch Verfahren von Personen, die in einem anderen europäischen Staat internationalen Schutz erhalten haben.
Bei beiden Fallgruppen stellt sich die Frage, ob eine Abschiebung in einen der osteuropäischen Staaten zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt durchführbar ist bzw. ob den Betroffenen nach einer möglichen Abschiebung in diese Staaten eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen könnte. In der Rechtsprechungsübersicht werden aktuelle Gerichtsentscheidungen zusammengestellt, die diese Fragen in Hinsicht auf mögliche Rückführungen nach Polen, in die Slowakei sowie nach Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Litauen behandeln.