Die in den von den Kurden kontrollierten Gebieten lebenden Iraker sind dort vor Verfolgung durch den irakischen Staat grundsätzlich sicher. Dieser übt dort keine staatliche Herrschaftmacht mehr aus.
Bei Irakern, die aus dem von dem irakischen Staat kontrollierten Gebiet stammen, ist im Falle einer Vorverfolgung bzw. latenten Gefährdungslage regelmäßig in Ermangelung einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage keine inländische Fluchtalternative gegeben, es sei denn, der Betreffende kann auf die allein im Nord-Irak das Überleben sichernde "familiär-klientelistische Solidarität" zurückgreifen (hier im Falle eines vorverfolgten Irakers aus Kirkuk verneint).