OVG Hamburg

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Zitieren als:
OVG Hamburg, Beschluss vom 15.05.1998 - 5 Bf 270/98A - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/13614
Leitsatz:
Schlagwörter: Türkei, Kurden, Unbegleitete Minderjährige, Betreuung, Heimunterbringung, Interne Fluchtalternative
Normen:
Auszüge:

Die türkischen Asylbewerbern kurdischer Volkszugehörigkeit im Westen der Türkei generell offenstehende inländische Fluchtalternative scheidet für einen allein nach Deutschland eingereisten 13-jährigen Kurden nicht automatisch deshalb aus, weil er in einer ihm fremden Umgebung nicht sich selbst überlassen werden kann. Sollte seine Unterbringung bei Verwandten, Bekannten oder in einem Heim nicht möglich sein, ist den in der Türkei lebenden Eltern des Minderjährigen Asylbewerbers in der Regel zuzumuten, ihr Kind an den Ort der inländischen Fluchtalternative zu begleiten.