OVG Niedersachsen

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Zitieren als:
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.02.1998 - 12 L 1840/97 - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/13734
Leitsatz:
Schlagwörter: Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Gruppenverfolgung, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Divergenzrüge, Schutz von Ehe und Familie, Rechtliches Gehör, Verfahrensmangel, Erkenntnismittel, Verfahrensgegenstand
Normen: AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; AuslG § 53 Abs. 4
Auszüge:

Allerdings trifft es zu, daß das Verwaltungsgericht den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 4. November 1996 in den Entscheidungsgründen bewertet hat, diesen Bericht indessen zuvor nicht in das Verfahren eingeführt hatte. Zum einen ist aber dazu zu bemerken, daß das Verwaltungsgericht in entsprechenden Passagen des Urteils seine Überlegungen mehrfach, die Entscheidung jeweils selbstständig tragend, begründet hat. Es hat nämlich den Lagebericht vom 4. November 1996 herangezogen, zugleich aber deutlich gemacht, daß es seine Auffassung auch unabhängig von diesem Lagebericht gewonnen hat.

Davon abgesehen gilt: Rechtliches Gehör ist allein zu den tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung, also den in den Erkenntnismitteln enthaltenen tatsächlichen Angaben und Einschätzungen, nicht - als Selbstzweck - zu den Erkenntnismitteln als solchen zu gewähren. Nicht jeder Fehler bei der Einführung von Erkenntnismitteln führt auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Dies ist dann nicht der Fall, wenn das Gericht tatsächliche Feststellungen oder Würdigungen auf nicht "ordnungsgemäß" eingeführte Erkenntnismittel stützt, diese aber - ohne entscheidungserheblichen zusätzlichen Informationsgehalt, der auch in der, bisherige Zweifel beseitigenden, Vertiefung einer Erkenntnislage oder ihrer Aktualisierung liegen kann - im entscheidungserheblichen Kern inhaltsgleich mit eingeführten Erkenntnismitteln sind.