Die von Seiten des Gerichts an zwei Streitgenossen (hier ein Ehepaar) gerichtete Aufforderung, der eine Kläger möge während der formlosen Anhörung des anderen Klägers über seine Asylgründe den Sitzungssaal verlassen, stellt keine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens dar.