OVG Bremen

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Zitieren als:
OVG Bremen, Beschluss vom 18.12.1998 - OVG 1 BB 469/98 - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/13836
Leitsatz:
Schlagwörter: D (A), Kostenrecht, Gebühren, Streitwert, Duldung, Vollstreckungsakt, Verwaltungsvollstreckung
Normen: BRAGO § 114 Abs. 7 S. 1; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1
Auszüge:

Die Entscheidung betrifft die aktuelle Auseinandersetzung über die gebührenrechtliche Einordnung des Streitgegenstandes der ausländerechtlichen Duldung.

Nach dem vorliegenden Beschluß sind jedenfalls verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen isoliert um eine Aussetzung der Abschiebung nach den §§ 53, 54 AuslG und um die Erteilung einer entsprechenden Duldung gestritten wird, vom Anwendungsbereich des § 114 VII S. 1 auszunehmen, weil sich hier ohne vorausgegangene Grundverfügung sämtliche materiell-rechtlichen und inhaltlichen Fragen auf das Abschiebungsschutzverfahren konzentrieren.