Familienasyl nach § 26 AsylVfG n.F. können auch Kinder erst erhalten, wenn der "stammberechtigte" Elternteil unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt ist. (amtlicher Leitsatz)
Familienasyl nach § 26 AsylVfG n.F. können auch Kinder erst erhalten, wenn der "stammberechtigte" Elternteil unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt ist. (amtlicher Leitsatz)