EGMR

Merkliste
Zitieren als:
EGMR, Urteil vom 07.11.2000 - 29192/95 - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/15660
Leitsatz:
Schlagwörter: Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Familienangehörige, Kinder, Schutz von Ehe und Familie
Normen:
Auszüge:

1. Der Begriff des durch Art. 8 EMRK geschützten Familienlebens enthält auch das Band zwischen Eltern und ihrem ehelichen Kind. Dieses Band wird durch die Scheidung der Eltern, so dass das Kind nur bei einem Elternteil lebt, nicht aufgehoben.

2. Die Verweigerung einer Auenthaltserlaubnis und die hierauf folgende Ausweisung eines ausländischen geschiedenen Vaters stellen einen Eingriff in das durch Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Famlienlebens dar, weil sie die Prüfung, ob eine formelle Umgangsregelung mit seinem Kind machbar und wünschenswert sei, verhindern.

3. Ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens ist nach Art. 8 II EMRK nur statthaft, soweit er gesetzlich vorgesehen ist, ein legitimes Ziel, das in Art. 8 II EMRK aufgelistet ist, verfolgt und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist.

4. Die Behörden präjudizieren, wenn sie einen ausländischen geschiedenen Vater ausweisen, nicht nur das Ergebnis des Gerichtsverfahrens hinsichtlich der Frage seiner Umgangsregelung, sondern verweigern ihm auch jede Möglichkeit, weiter an diesem Verfahren beteiligt zu sein. Die Behörden handeln deshalb nicht im Sinne, dass bestehende familiäre Bindungen zwischen Vater und Sohn fortentwickelt werden. Ein solcher Eingriff ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig und verletzt Art. 8 EMRK.