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Zitieren als:
, Bescheid vom 22.06.2001 - 2 663 192 - 160 - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/16412
Leitsatz:

§ 51 Abs. 1 AuslG hinsichtlich der Russischen Förderation aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen.

Schlagwörter: Russland, Tschetschenen, Bürgerkrieg, Bewaffnete Auseinandersetzungen, Interne Fluchtalternative, Registrierung, Existenzminimum, Versorgungslage
Normen: AuslG § 51 Abs. 1
Auszüge:

Die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG liegen hinsichtlich der Russischen Förderation vor. Die Antragsteller, russische Staatsangehörige tschetschenischer Volkszugehörigkeit, reisten eigenen Angabe zufolge Mitte Mai 2001 in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellten am 16. 05. 2001 Asylanträge. Im Oktober 1999 brachen erneut bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen russischen Streitkräften, Verbänden des Innenministeriums und den nach Unabhängigkeit der russischen Teilrepublik Tschetschenien strebenden bewaffneten Gruppen aus. Die russische Seite setzte in großem Umfang Bodentruppen, Artillerie und Luftstreitkräfte ein. Der massive großflächige Kriegseinsatz wurde durch einen mit großer Härte geführten Partisanenkrieg abgelöst, durch den vor allem die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen wird. Die tschetschenische Seite führt weiterhin landesweit Feuerüberfälle, sowie Minen- und Bombenattentate gegen förderale Einrichtungen und mit der russischen Seite kooperierende Tschetschenen durch (AA, ad-hoc-Lagebericht vom 24. 04. 2001, Az.: 514-516.80/3 RUS).In diesem Militäreinsatz, den die russische Regierung als Terrorismusbekämpfung bezeichnet, berichten russische und internationale Menschenrechtsorganisationen und -gruppen über massive Menschenrechtsverletzungen durch die russischen Streitkräfte und die tschetschenischen Kämpfer. Den russischen Kräften gelang es bisher nicht, die Kontrolle über Tschetschenien herzustellen. Sie gehen mit zum Teil massiven Gewalteinsatz vor. Berichte über Ausschreitungen, "Verschwindenlassen" von Zivilisten und Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung bei sog. "Säuberungen" oder an Strassensperren reißen nicht ab (Gesellschaft für bedrohte Völker: " Die aktuelle menschenrechtliche und humanitäre Lage in Tschetschenien", Juni 2001; Human Rights Watch:" World Report 2001 - The Russian Federation", Human Rights Watch: "Chechnnya: It, s Urgent to Act", Bericht vom 02. 04. 2001; Human Rights Watch:"The Dirty War in Chechnya: Forsed Disappearances, Torture, and Summary Execution", Bericht vom März 2001). Es wird auch von Plünderungen, Vergewaltigungen und Raub durch russische Sicherheitskräfte berichtet.