Wer in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht eine Bestattung veranlasst und deshalb Bestattungskosten zu tragen hat, kann Verpflichteter i.S. des § 15 BSHG sein.
Schlagwörter:
D (A), Sozialhilfe, Bestattungskosten, Sozialhilfeträger, Erben, Bestattungspflicht