OVG Niedersachsen

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Zitieren als:
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2001 - 8 L 6555/96 - asyl.net: M0418
https://www.asyl.net/rsdb/M0418
Leitsatz:

Albanische Volkszugehörige sind gegenwärtig und auf absehbare Zeit im Kosovo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher, weil der jugoslawische Staat im Kosovo die effektive Gebietsgewalt verloren hat.

Für albanische Volkszugehörige besteht im Kosovo eine inländische Fluchtalternative. (amtliche Leitsätze)

Schlagwörter: Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Gruppenverfolgung, Politische Entwicklung, KFOR-Truppen, UNMIK, Gebietsgewalt, Unterbringung, Versorgungslage, Verminung, Medizinische Versorgung
Normen: GG Art. 16a Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6
Auszüge: