OVG Niedersachsen

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Zitieren als:
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.03.2001 - 11 LA 565/01 - asyl.net: M0420
https://www.asyl.net/rsdb/M0420
Leitsatz:

Der eine Ermessensdirektive darstellende Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 27. Mai 1999 - 45-12230/1-1 (§ 8)-2 - (Nds.MBI. 1999, 406) zur "Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung" in § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG, der nach Ausweisungstyp differenzierte Regelfristen enthält, lässt im Wege der Abweichung hinreichend Raum für eine angemessene Berücksichtigung der jeweiligen Einzelfallumstände.

Schlagwörter: D (A), Ausländer, Straftäter, Drogendelikte, Ausweisung, Nachträgliche Befristung, Erlasslage, Ermessen, Fristen, Verhältnismäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Schutz von Ehe und Familie, Vertrauensschutz, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Ernstliche Zweifel
Normen: VwGO § 124 Abs. 2; VwGO § 124a Abs. 1 S. 4; AuslG § 8 Abs. 2 S. 3
Auszüge: