Leitsatz:
Türkische Staatsangehörigen steht aufgrund ARB Nr.3/80 Anspruch auf Landeserziehungsgeld zu.(Leitsatz der Redaktion)
Schlagwörter:
Landeserziehungsgeld, türkische Staatsangehörige, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei,
Normen:
BayLErzGG Art. 1 Abs. 1,
Auszüge: