1. Die veränderten politischen Verhältnisse in den ehemaligen Ostblockstaaten sprechen gegen eine volkstumsmäßige Benachteiligung alleine aufgrund der allgemeinen Lebensumstände.
2. Rein subjektive berufliche Erwartungen sind nicht geeignet, einen konkreten beruflichen Nachteil glaubhaft zu machen.
1. Die veränderten politischen Verhältnisse in den ehemaligen Ostblockstaaten sprechen gegen eine volkstumsmäßige Benachteiligung alleine aufgrund der allgemeinen Lebensumstände.
2. Rein subjektive berufliche Erwartungen sind nicht geeignet, einen konkreten beruflichen Nachteil glaubhaft zu machen.
(Amtliche Leitsätze)