OVG Saarland

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Zitieren als:
OVG Saarland, Beschluss vom 26.03.2007 - 3 A 30/07 - asyl.net: M10398
https://www.asyl.net/rsdb/M10398
Leitsatz:

Da die yezidische Religion nicht vor den Augen Ungläubiger ausgeübt werden darf, kommt es bei genereller Betrachtung nicht zu einem schwerwiegenden religiösen Konflikt im Sinne der Öffentlichkeitserweiterung der Qualifikationsrichtlinie.

 

Schlagwörter: Irak, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgungsdichte, Nordirak, religiös motivierte Verfolgung, Religion, religiöses Existenzminimum
Normen: AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Da die yezidische Religion nicht vor den Augen Ungläubiger ausgeübt werden darf, kommt es bei genereller Betrachtung nicht zu einem schwerwiegenden religiösen Konflikt im Sinne der Öffentlichkeitserweiterung der Qualifikationsrichtlinie.

(Amtlicher Leitsatz)

 

vgl. im Übrigen den weitgehend gleichlautenden Beschluss vom 5.3.2007 - 3 A 12/07 - M10138