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Zitieren als:
, Bescheid vom 01.06.2007 - 5106828-438 - asyl.net: M10428
https://www.asyl.net/rsdb/M10428
Leitsatz:
Schlagwörter: Irak, Christen, Gruppenverfolgung, interne Fluchtalternative
Normen: AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Der Ausländer ist irakischer Staatsangehöriger arabischer Volkszugehörigkeit christlichen Glaubens aus Bagdad stammend.

Aufgrund der geänderten Sachlage, Angehörige der Minderheit der Christen, jedenfalls bei Herkunft aus dem Zentralirak, unterliegen einer Gruppenverfolgung. Eine innerstaatliche Fluchtalternative ist vorliegend nicht gegeben.