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VG Saarland

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Zitieren als:
VG Saarland, Urteil vom 14.03.2007 - 10 K 10/07 - asyl.net: M10504
https://www.asyl.net/rsdb/M10504
Leitsatz:
Schlagwörter: Syrien, Christen, Gruppenverfolgung, religiös motivierte Verfolgung
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Die Klage ist unbegründet.

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 1 - 7 AufenthG.

Der Kläger muss insbesondere wegen seiner christlichen Religionszugehörigkeit in Syrien keine Gruppenverfolgung befürchten. Der Auskunftslage zufolge gibt es in Syrien bei Polizei und Justiz keine Anzeichen für Diskriminierung von Christen. Das Regime in Syrien versucht vielmehr jeden Eindruck der Benachteiligung zu vermeiden, insbesondere wenn es um die Verfolgung von an Christen begangenen Straftaten geht. Wo es Anlass zu Klage gibt, geht dies in den meisten Fällen auf versteckte Diskriminierungen zurück, die in dem komplizierten gesellschaftlichen Miteinander unterschiedlicher Religionsgemeinschaften staatlich schwer zu kontrollieren sind. Auslöser für den insbesondere in Nordsyrien unverändert hohen Auswanderungsdruck ist die wirtschaftliche Unzufriedenheit und Perspektivlosigkeit. Von einer Christenverfolgung kann im syrischen Alltag nicht gesprochen werden. Manche Christen fürchten einen Regimewechsel, aus dem eine sunnitisch dominierte Regierung hervorgehen könnte, da sie dann eine Schlechterstellung ihrer Position erwarten (vgl. Auswärtiges Amt, Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der arabischen Republik Syrien vom 26.02.2007, 17.03.2006 und vom 14.07.2005).