Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet.
Nach allen vorliegenden Informationen aus den letzten Monaten spricht alles dafür, dass die langjährige Gegnerschaft der Maobadi zur nepalesischen Regierung nicht weiter besteht, sodass von daher eine konkrete Verfolgungsgefahr für den Kläger nicht zu erkennen ist. Nach der in der mündlichen Verhandlung eingeführten Auskünfte des Auswärtigen Amtes vom 12. März 2007 an das Verwaltungsgericht Minden wird die maoistische Partei nicht mehr als terroristische Organisation eingestuft. Sämtliche entsprechenden Anklagepunkte wurden fallengelassen. Mit der Unterzeichnung des Friedensabkommens vom 21.11.2006 wurde ein neues Kapitel der Geschichte Nepals aufgeschlagen. Altes werde von der Regierung nicht wieder aufgerollt. Mitglieder der maoistischen Partei und ehemalige Maoisten seien nicht Ziel staatlicher Verfolgung. Im Auswärtigen Amt seien bisher auch keine Fälle bekannt, in denen ehemalige Mitglieder der Maobadi besonderen Übergriffen durch die Maobadi ausgesetzt gewesen seien.
Vielmehr seien 83 Vertreter der ehemaligen maoistischen Rebellen als Mitglieder des
Parlaments vereidigt worden (So BBC-News, Bericht vom 15.01.2007 „Nepalis maoists enter parliament" in: Asylmagazin 1 -2/2007).