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Zitieren als:
, Bescheid vom 19.06.2007 - 5179517-438 - asyl.net: M10833
https://www.asyl.net/rsdb/M10833
Leitsatz:
Schlagwörter: Irak, Mandäer, Gruppenverfolgung
Normen: GG Art. 16a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Der Antragsteller, irakischer Staatsangehöriger, arabischer Volkszugehörigkeit und mandäischen Glaubens, wurde am 10.04.2005 in der Bundesrepublik Deutschland geboren und beantragte am 05.09.2005 durch seine Eltern die Anerkennung als Asylberechtigter.

Dem Antrag auf Asyl wird entsprochen.

Auf Grund des von ihm geschilderten Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass der Ausländer im Falle einer Rückkehr in seinen Herkunftsstaat zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit asylrechtlich relevanten Maßnahmen ausgesetzt sein würde.

Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG liegen auch unter Berücksichtigung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 ebenfalls vor.