OVG Mecklenburg-Vorpommern

Merkliste
Zitieren als:
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.04.2007 - 2 L 24/05 - asyl.net: M11112
https://www.asyl.net/rsdb/M11112
Leitsatz:
Schlagwörter: Sri Lanka, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Tamilen, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit
Normen: AsylVfG § 3 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 9. Kammer - vom 24. September 2004 wird wegen der von der Klägerin geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) zugelassen; die maßgebliche Frage, ob vorverfolgt ausgereiste tamilische Asylbewerber im Falle einer Rückkehr nach Sri Lanka vor neuerlicher politischer Verfolgung hinreichend sicher sind, ist in dem von der Klägerin angeführten Urteil des OVG Münster vom 19.11.2004 zum Az. 21 A 1334/02.A ebenso wie in dessen Urteil vom gleichen Tage zum Az. 21 A 580/99.A zwar in einem obiter dictum, aber aufgrund ausführlicher Auswertung der Quellenlage verneint worden und wird nach wie vor verneint (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24.05.2006 - 21 A 3940/04.A -).