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Zitieren als:
, Bescheid vom 18.07.2007 - 5243311-438 - asyl.net: M11144
https://www.asyl.net/rsdb/M11144
Leitsatz:
Schlagwörter: Irak, Jesiden, Gruppenverfolgung, Islamisten
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Am 12.02.2007 stellte die Antragstellerin persönlich bei der Außenstelle des Bundesamtes in Zirndorf einen Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (Folgeantrag), der auf § 60 Abs. 1 AufenthG beschränkt wurde. Zur Begründung wurde von den Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin schriftlich im Wesentlichen vorgetragen, die Situation für Jesiden im Irak habe sich in den letzten Monaten dramatisch verschlechtert. Die jesidische Minderheit im Irak leide unter ständiger Bedrohung und Verfolgung durch gewaltbereite Islamisten. Außerdem lägen die Voraussetzungen der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.04.2004 vor.

Auf Grund des von ihr geschilderten Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin im Falle einer Rückkehr in den Irak zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt sein würde.