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Zitieren als:
, Bescheid vom 24.07.2007 - 5203259-438 - asyl.net: M11211
https://www.asyl.net/rsdb/M11211
Leitsatz:
Schlagwörter: Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, ITP, Autoimmunerkrankung, medizinische Versorgung
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7
Auszüge:

Nach Attest vom 11.07.2007 leidet die Antragstellerin an ITP, möglichem von Willebrandsyndrom Typ 1 und es besteht der Verdacht auf eine beginnende Autoimmunerkrankung. Die Antragstellerin bedarf einer regelmäßigen vorstationären Verlaufskontrolle (etwa 1-3 mal die Woche) und der Gabe von Immunglobulinen.

Es liegt jedoch ein Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bezüglich des Irak vor.

Eine Behandlung des im Attest vom 11.07.2007 festgestellten Krankheitsbildes ist im Irak zurzeit nicht möglich.