EuGH

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Zitieren als:
EuGH, Urteil vom 11.10.2001 - C-95/99; C-98/99 u.a - asyl.net: M1289
https://www.asyl.net/rsdb/M1289
Leitsatz:

Europarechtliches Diskriminierungsverbot zugunsten von Flüchtlingen i.S.d. GFK und Staatenloser aus der Verordnung EWG Nr. 1408/71 vom 14.06.1971 nur nach Binnenwanderung innerhalb der EU, da ein über die Grenzen des Mitgliedsstaates hinausweisendes Element notwendig ist.

(Leitastz der Redaktion)

 

Schlagwörter: Gemeinschaftsrecht, D (A), Kindergeld, Erziehungsgeld, Konventionsflüchtlinge, Staatenlose
Normen:
Auszüge:

 

1. Die Prüfung der ersten Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung in Frage stellen könnte, soweit sie Staatenlose oder Flüchtlinge, die im Gebiet eines Mitgliedstaats wohnen, sowie deren Familienangehörige in ihren persönlichen Geltungsbereich einbezieht.

2. Die Arbeitnehmer, die als Staatenlose oder Flüchtlinge im Gebiet eines Mitgliedstaats wohnen, sowie deren Familienangehörige können die von der Verordnung Nr. 1408/71 in ihrer durch die Verordnung Nr. 2001/83 geänderten und aktualisierten Fassung gewährten Rechte nicht geltend machen, wenn sie sich in einer Situation befinden, die mit keinem Element über die Grenzen dieses Mitgliedstaats hinausweist.