Auch in Deutschland geborene Kinder müssen die Wartefrist des § 2 Abs. 1 AsylbLG erfüllen.
Auch in Deutschland geborene Kinder müssen die Wartefrist des § 2 Abs. 1 AsylbLG erfüllen.
(Leitsatz der Redaktion)
vgl. im Übrigen das weitgehend gleichlautende Urteil vom 10.3.2008 - L 20 AY 9/07 - M13483