VG Minden

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Zitieren als:
VG Minden, Urteil vom 11.03.2008 - 10 K 208/08.A - asyl.net: M13612
https://www.asyl.net/rsdb/M13612
Leitsatz:
Schlagwörter: Togo, Oppositionelle, politische Entwicklung, Menschenrechtslage
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Die Klage ist - ausgehend von dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Verpflichtungsantrag, wenn auch dieser in der vorliegenden Verfahrenssituation nicht sachdienlich sein dürfte - zulässig, aber unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf eine Verpflichtung der Beklagten festzustellen, dass in seinem Fall die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen.

Es lässt sich nicht feststellen, dass der Kläger in seinem Heimatland bereits einmal im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG verfolgt wurde oder dass ihm dies bei seiner Rückkehr dorthin droht. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird Bezug genommen auf die zutreffenden und ausführlichen Ausführungen im angegriffenen Bescheid vom 02.01.2008 (§ 77 Abs. 2 AsylVfG), denen das Gericht folgt. Ergänzend wird auf den neuesten Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Togo vom 29.01.2008 (Stand; Dezember 2007) verwiesen, in dem es auf S. 5 im letzten Absatz heißt:

"Das diktatorische Regime Eyademas wie auch die vorstehenden Ereignisse haben Togo international isoliert. Nicht zuletzt auf Grund des politischen Drucks der EU begann Präsident Faure im Frühjahr 2006 den "nationalen Dialog" mit den Oppositionsparteien. Dieser Dialog baute auf den sog. "22 Verpflichtungen" vom November 2004 auf, die Togo gegenüber der EU eingegangen war und die auf die Herstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse abzielten. Überwiegend sind die "22 Verpflichtungen" bereits umgesetzt: So agieren mittlerweile alle Oppositionsparteien frei, die Printmedien befassen sich unbehelligt mit allen politischen Fragen, auch der Person des Präsidenten. Gezielte Übergriffe gegen Oppositionspolitiker und Journalisten sind 2006 und 2007 nicht bekannt geworden."

Ferner lässt sich dem Bericht auf S. 6 entnehmen:

"Am 20. September 2006 wurde eine neue Regierung unter Führung des Oppositionspolitikers Maitre Yawovi Agboyibo vom "Comité d'Action pour le Renouveau" (CAR), eines ausgewiesenen Menschenrechtsexperten, gebildet. CAR ist neben der "Union des Forces pour le Changement" (UFC) die wichtigste Oppositionspartei."

Schließlich wird auf S. 12 im Zusammenhang mit der Behandlung von Rückkehrern Folgendes ausgeführt:

"Ein Asylantrag allein löst nach vorliegenden Erkenntnissen keine staatlichen Repressionen aus. Die togoischen Behörden sind in der Regel um korrekte Behandlung der Rückkehrer bemüht, um weder den deutschen Behörden noch den togoischen Exilorganisationen Anlass zur Kritik zu geben. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Grenzkontroll-, Polizei- oder andere Beamte Rückkehrer in 8 Einzelfällen am Flughafen unkorrekt behandeln. Gegenüber dem Auswärtigen Amt ist in mehreren Fällen vorgetragen worden, verschiedene aus Deutschland rückgeführte togoische Staatsangehörige seien nach ihrer Rückkehr Opfer staatlicher Repressionen geworden. Allen konkret vorgetragenen Behauptungen dieser Art ist das Auswärtige Amt nachgegangen, ohne dass sich diese Behauptungen bislang bei der Nachprüfung bestätigt hätten."