Leitsatz:
Schlagwörter:
Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit, Reformen, Kurden, Folter, PKK, Verdacht der Unterstützung
Normen:
AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:
vgl. das weitgehend gleichlautende Urteil vom 5.9.2007 - 17 K 3754/07.A - M11481