VG Oldenburg

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Zitieren als:
VG Oldenburg, Urteil vom 24.07.2008 - 11 A 4587/06 - asyl.net: M14189
https://www.asyl.net/rsdb/M14189
Leitsatz:
Schlagwörter: Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, Schmerzstörung, Depression, Spondylolisthesis, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Roma
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7
Auszüge:

Bei dem Kläger zu 1) liegen die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht wegen der von ihm vorgetragenen Erkrankungen vor.

Bei dem Kläger zu 1) wurde eine therapieresistente somatoforme Schmerzstörung diagnostiziert. Diese Schmerzstörung geht mit einem depressiven Syndrom einher. Zudem leidet er unter einer Fehlhaltung der Wirbelsäule, dem sog. Wirbelgleiten (Spondylolisthesis). Er ist taub und leidet unter Inkontinenz (ärztliche Stellungnahmen des Facharztes für Allgemeinmedizin Dr. med. ... vom 17. August 2005, 16. März 2007 und 25. Juni 2008).

Soweit die Kläger vortragen, der Kläger zu 1) könne die erforderliche medizinische Versorgung nicht erhalten, weil er als Angehöriger der Volksgruppe der Roma benachteiligt würde, folgt das Gericht diesen Ausführungen nicht. Aus den dem Gericht vorliegenden Erkenntnismitteln ergibt, dass grundsätzlich auch Angehörige ethnischer Minderheiten freien Zugang zu allen medizinischen Einrichtungen haben (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Serbien/Kosovo, Medizinische Versorgung, August 2007, S. 12 mwN).

Nach den vorliegenden Erkenntnismitteln ist eine somatoforme Schmerzstörung auch im Kosovo medikamentös und durch kontinuierliche nervenärztliche bzw. psychotherapeutische Behandlung behandelbar (Auskunft des Deutschen Verbindungsbüros Kosovo vom 7. Juni 2004; <juris>).

Auch die Spondylolisthesis (Wirbelgleiten) ist im Kosovo behandelbar (Auskunft des Deutschen Verbindungsbüros Kosovo vom 6. Januar 2006 <juris>).

Zur Überzeugung des Gerichts steht auch fest, dass die Kläger die für den Kläger zu 1) erforderlichen Medikamente und Behandlungen in dem nach den obigen Ausführungen zu betrachtenden Zeitraum von einem Jahr unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Einnahmequellen auch finanziell werden tragen können.