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Zitieren als:
, Bescheid vom 15.10.2008 - 5270980-438 - asyl.net: M14196
https://www.asyl.net/rsdb/M14196
Leitsatz:
Schlagwörter: Irak, alleinstehende Frauen, Frauen
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

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Am 20.08.2007 stellte die Ausländerin in der Außenstelle Braunschweig des Bundesamtes einen Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (Folgeantrag). Zur Begründung wurde von den Verfahrensbevollmächtigten mit Schriftsatz vom 09.08.2007 im Wesentlichen vorgetragen, die Antragstellerin könne als westlich geprägte alleinstehende Frau nicht in den Irak zurückkehren.

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Aufgrund des von ihr geschilderten Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die Ausländerin im Falle einer Rückkehr in den Irak zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt sein würde.

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