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Zitieren als:
, Bescheid vom 07.11.2008 - 5245213-150 - asyl.net: M14448
https://www.asyl.net/rsdb/M14448
Leitsatz:
Schlagwörter: Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, Niereninsuffizienz, Anämie, Hypertonie, Hepatitis B, Hepatitis C, medizinische Versorgung
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7
Auszüge:

[...]

Am 01.03.2007 stellte der Antragsteller mit anwaltlichem Schreiben vom 01.03.2007 einen auf die Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG beschränkten Antrag.

Zur Begründung wurde im Wesentlichen vorgetragen und durch Überreichung ärztlicher Atteste belegt, dass der Antragsteller schwer erkrankt sei. Er leide an einer dialysepflichtigen Niereninsuffizienz, renaler Anämie, renoparenchymatöser Hypertonie sowie an Hepatitis B und C. Die Kombination aus terminaler Niereninsuffizienz sowie Hepatitis B und C führe zu einer kritischen Situation, die einer konsequenten ärztlichen Behandlung und Kontrolle bedürfe. [...]

Dem Antrag wird insofern entsprochen, als festgestellt wird, dass die Voraussetzungen gemäß 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bezüglich Kosovo vorliegen. [...]

Trotz immenser Investitionen in das Gesundheitssystem bewegt sich die medizinische Versorgung in Kosovo weiterhin auf niedrigem Niveau. Die Möglichkeiten, in Kosovo komplizierte Behandlungen vorzunehmen, sind zurzeit noch begrenzt und in vielfacher Hinsicht unzureichend, um für Personen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen eine angemessene Behandlung zu gewährleisten. In den Dialysezentren in Kosovo sind insgesamt 100 Dialysegeräte vorhanden, denen 500 Dialysepatienten gegenüber stehen, sodass die Geräte im Mehrschichtbetrieb und mit verkürzten Behandlungszeiten gefahren werden müssen. Die Dialyse ist kostenlos, allerdings werden den Patienten Begleitmedikamente, wie z.B. gegen Anämie, Herzerkrankungen u.ä., aus Budgetgründen nicht zur Verfügung gestellt. Da viele Dialysepatienten die finanziellen Mittel hierfür nicht selbst aufbringen können, liegt die Todesquote bei rund 15 Prozent. Nierentransplantationen sind in Kosovo nicht möglich. Die antiviralen Medikamente für eine Hepatitis-Therapie sind in Kosovo schwierig zu finden und müssen zudem vom Patienten selbst beschafft und bezahlt werden (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien (Kosovo) vom 29.11.2007, Az.: 508-516.8013 SRB sowie IZ Asyl und Migration, Serbien/Kosovo, Medizinische Versorgung, Stand August 2007).

Der Antragsteller hat durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen glaubhaft gemacht, dass er unter multiplen Erkrankungen leidet, die in ihrer Gesamtheit als derart schwerwiegend einzustufen sind, dass sie unbehandelt alsbald zu seinem Tode führen würden. Aus den oben dargelegten Gründen ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Behandlungsmöglichkeiten in Kosovo nicht zureichend sind, diese Erkrankungen adäquat zu therapieren.

[...]