VG Wiesbaden

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Zitieren als:
VG Wiesbaden, Urteil vom 24.09.2008 - 6 K 478/08.WI.A(2) - asyl.net: M14656
https://www.asyl.net/rsdb/M14656
Leitsatz:

Flüchtlingsanerkennung eines schwulen iranischen Staatsangehörigen.

 

Schlagwörter: Iran, Homosexuelle, Glaubwürdigkeit, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Flüchtlingsanerkennung eines schwulen iranischen Staatsangehörigen.

(Leitsatz der Redaktion)

 

[...]

Im Übrigen ist die Klage begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf Feststellung, dass bei ihm die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG hinsichtlich des Iran vorliegen, daher waren auch Nr. 2 bis 4 des Bundesamtsbescheides aufzuheben.

Der Kläger hat bereits wegen seiner homosexuellen Neigung im Iran politische Verfolgung erlitten.

Die Feststellung im angegriffenen Bundesamtsbescheid, der Antragsteller habe sich im Iran nicht homosexuell betätigt, trifft zur Überzeugung des Gerichtes nicht zu. Der Kläger hat im Rahmen seiner Anhörung vor dem Bundesamt erklärt, erste homosexuelle Kontakte habe er während seiner Wehrdienstzeit gehabt. [...] Das Gericht hat keine Zweifel an der Richtigkeit diese Aussagen, zumal der Kläger gegenüber dem Klinikum der ... Universität gleichlautende Angaben machte und das erstellte sexualwissenschaftlich-psychologische Gutachten zu dem Ergebnis kommt, bei dem Kläger liege ein irreversible homosexuelle Veranlagung vor. [...]

Im Falle einer Rückkehr in den Iran ist der Kläger auch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vor erneuter politischer Verfolgung sicher. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Homosexuellen ganz allgemein wegen ihrer Neigung politische Verfolgung im Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht. Der Kläger ist bereits einmal auffällig geworden. Damit besteht ein erhöhtes Risiko erneut auffällig zu werden. Insoweit kann der Kläger nicht darauf verwiesen werden, dass ein Praktizieren einer homosexuellen Veranlagung im Verborgenen möglich sein soll. [...]