VG Hamburg

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Zitieren als:
VG Hamburg, Urteil vom 05.09.2008 - 20 A 124/07 - asyl.net: M14684
https://www.asyl.net/rsdb/M14684
Leitsatz:

Ein Antrag auf Familienasyl für minderjährige Kinder gem. § 26 Abs. 2 AsylVfG ist nicht fristgebunden.

 

Schlagwörter: Familienasyl, Kinder, Antragsfrist
Normen: AsylVfG § 26 Abs. 2
Auszüge:

Ein Antrag auf Familienasyl für minderjährige Kinder gem. § 26 Abs. 2 AsylVfG ist nicht fristgebunden.

(Leitsatz der Redaktion)

 

[...]

Die zulässige Klage ist begründet. Der Klägerin steht gemäß § 26 Abs. 2 AsylVfG ein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte im Rahmen des sog. Familienasyls zu. [...]

Entgegen der Ansicht der Beklagten besteht jedoch für die Antragstellung keine zeitliche Begrenzung. Der Wortlaut von § 26 Abs. 2 AsylVfG ist insoweit eindeutig. Auch ein Rückgriff auf § 26 Abs. 1 Nr. 3 AsylVfG, wonach der Ehegatte eines Asylberechtigten einen Asylantrag unverzüglich nach der Einreise zu stellen hat, kann nicht in Betracht kommen. Dies folgt schon aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber eine entsprechende Fristbestimmung für die Antragstellung von einem Jahr in einer früheren Fassung des § 26 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG mit Wirkung zum 01.01.2005 gestrichen hat ohne jeglichen Ersatz in Bezug auf eine zeitliche Begrenzung der Antragstellung. Hätte der Gesetzgeber insoweit eine die Jahresfrist ersetzende andere zeitliche Begrenzung für sinnvoll gehalten, hätte es nahegelegen, eine entsprechende anders lautende gesetzliche Normierung vorzunehmen. Hinzu kommt, dass sich auch in Bezug auf die der Regelung in § 26 Abs. 1 Nr. 3 AsylVfG zugrunde liegende Sachverhaltsgestaltung eine Vergleichbarkeit bzw. Interessensidentität sich nicht ohne weiteres aufdrängt. [...]