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Zitieren als:
, Bescheid vom 08.01.2009 - 2799842-438 - asyl.net: M14795
https://www.asyl.net/rsdb/M14795
Leitsatz:
Schlagwörter: Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Akademiker, Ingenieur, westliche Orientierung
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7
Auszüge:

[...]

Der Bescheid des Bundesamtes wird insoweit abgeändert, dass nunmehr festgestellt wird, dass das Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegt.

Von einer Abschiebung soll gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG abgesehen werden, wenn dem Ausländer eine erhebliche, individuelle und konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht.

Auf Grund der akademischen Ausbildung und Tätigkeit als Ingenieur und Dozent an der Technikerschule in Basra ist der Antragsteller in sehr hohem Maße und in einer individuell-persönlichen konkreten Weise gefährdet, bei einer Rückkehr in den Irak, getötet, entführt oder ein Opfer eines anderen schweren Verbrechens zu werden. Dies wird durch die im Verfahren eingeholten Auskünfte gestützt. Beim Kläger kommt individualisierend hinzu, dass er sich schon zu Zeiten des Regimes von Saddam Hussein in einer oppositionellen Organisation, die sich für die Freiheitsrechte des Einzelnen eingesetzt hat, tätig war. Der Kläger war daher schon zu dieser Zeit als Anhänger westlichen Gedankengutes bekannt. [...]