LSG Nordrhein-Westfalen

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Zitieren als:
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2008 - L 13 B 6/08 EG - asyl.net: M14827
https://www.asyl.net/rsdb/M14827
Leitsatz:
Schlagwörter: D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Erziehungsgeld, Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Verfassungsmäßigkeit
Normen: SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 114; BErzGG § 1 Abs. 6 Nr. 3; AufenthG § 25 Abs. 5; GG Art. 3 Abs. 1
Auszüge:

[...]

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Klage vor dem Sozialgericht können - unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Maßstäbe für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne von § 73a SGG i.V.m. § 114 ZPO nicht abgesprochen werden. [...]

Die Neufassung des § 1 Abs. 6 Nr. 3 BErzGG knüpft den Bezug von Erziehungsgeld bei Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen, außer an eine Mindestaufenthaltsdauer im Bundesgebiet von drei Jahren zusätzlich daran, dass sie berechtigt erwerbstätig sind, Elterngeld beziehen oder Leistungen nach dem SGB III. Weder der erkennende Senat noch das Bundessozialgericht haben bislang geklärt, ob die darin liegende Ungleichbehandlung mit nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern, die eine andere Art einer zur Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthalts- oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen und deshalb ohne Weiteres Erziehungsgeld beanspruchen können, vgl. § 1 Abs. 6 Nrn 1 und 2 lit. a und b BErzGG, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. LSG Baden-Württemberg Urt. v. 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07 Juris; Werner, InfAuslR 2007, 112; Gutmann, InfAuslR 2007, 309; zum Kindergeldbezug von geduldeten Ausländern FG Köln, Vorlagebeschluß an das BVerfG v. 9.5.2007 - 10 K 1690/07 Juris). Der Senat neigt dazu, diese Frage zu bejahen. Trotzdem ist der Klägerin PKH zu gewähren, um ihr nicht von vornherein die Möglichkeit zu verschließen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus gegebenfalls in die höheren Instanzen zu bringen (vgl BVerfG, Beschluß v. 10.12.2001, 1 BvR 1803/97, FamRZ 2002, 665). [...]