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Zitieren als:
, Bescheid vom 05.02.2009 - 5350386-439 - asyl.net: M15152
https://www.asyl.net/rsdb/M15152
Leitsatz:
Schlagwörter: Iran, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Konversion, Apostasie, Christen
Normen: AufenthG § 60 Abs. 5
Auszüge:

[...]

Die Antragstellerin ist iranische Staatsangehörige persischer Volkszugehörigkeit und hat bereits unter Aktenzeichen 2653716-1-439 Asyl in der Bundesrepublik Deutschland beantragt. [...]

Am 23.10.2008 stellte die Antragstellerin mit Schreiben ihres Rechtsanwaltes vom 07.10.2008 einen auf die Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach nunmehr § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der den § 53 AuslG ersetzt hat, beschränkten Antrag. Zur Begründung wurde im Wesentlichen vorgetragen, die Antragstellerin sei am 27.04.2008 in der Evangelischen Kirche in ... getauft worden. Am 09.09.2008 sei eine Strafrechtsreform im iranischen Parlament beschlossen worden. Nach dem Gesetzesentwurf, der zunächst an einen Ausschuss überwiesen bzw. vom Wächterrat bestätigt werden müsse, sei der Abfall vom Islam nunmehr mit der Todesstrafe bedroht. Es sei davon auszugehen, dass das Gesetz in naher Zukunft endgültig verabschiedet und in Kraft treten werde. Daher bestehe für die Antragstellerin im Falle einer Rückreise in den Iran eine Gefahr für Leib, Leben und Freiheit im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG. Wegen der Einschränkung der Religionsausübung unterhalb des menschenrechtlich garantierten Kernbereichs der Religionsfreiheit liege ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art 9 EMRK vor. [...]

Die für den Wiederaufgreifensantrag angegebene Begründung führt zu einer für die Antragstellerin günstigeren Entscheidung, weil nunmehr aufgrund ihrer glaubhaften Angaben vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 5 AufenthG bezüglich Iran auszugehen ist. [...]