VG Ansbach

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Zitieren als:
VG Ansbach, Beschluss vom 08.12.2008 - AN 9 K 08.30412 u.a. - asyl.net: M15523
https://www.asyl.net/rsdb/M15523
Leitsatz:
Schlagwörter: Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten
Normen: VwGO § 166; ZPO § 114
Auszüge:

[...]

Die zulässigen Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind begründet. [...]

Hinreichende Erfolgsaussichten bestehen bereits dann, wenn ein Obsiegen der Partei ebenso wahrscheinlich ist wie ihr Unterliegen. Die Erfolgsaussichten des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, müssen im Zeitpunkt der Bewilligung zumindest als offen anzusehen sein (BayVGH, Beschluss vom 23.10.2005, Az. 10 C 04.1205). Die Prüfung der Erfolgsaussichten dient nicht dazu, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlegen; deshalb können schwierige oder noch ungeklärte Rechtsfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren einer Klärung zugeführt werden (BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, NJW 2004 S. 1789). Dies zu Grunde gelegt, haben beide Klagen hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne von § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO. Zur Begründung kann im Wesentlichen auf die Gründe im Beschluss vom 31. Oktober 2008 in den Eilverfahren Bezug genommen werden. [...]