VG Düsseldorf

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Zitieren als:
VG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2009 - 17 K 4620/08.A - asyl.net: M15580
https://www.asyl.net/rsdb/M15580
Leitsatz:

Keine beachtliche Gefahr der Sippenhaft in der Türkei mehr.

Schlagwörter: Türkei, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Sippenhaft, beachtlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab
Normen: AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; GG Art. 16a Abs. 1
Auszüge:

[...]

Im übrigen ist die Klage ist zulässig aber unbegründet. [...]

Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung liegen im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor, § 77 Abs. 1 S. 1 1. Hs. AsylVfG. [...]

Nach der aktuellen Erkenntnislage gibt es in der Türkei keine Sippenhaft mehr (vgl. Bericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei vom 11. September 2008 (Stand Juli 2008), S. 27; OVG NRW, Urteil vom 19. April 2005 - 8 A 273/04.A -, m.w.N.).

Die frühere Prognose, dass eine Einbeziehung nicht verdächtiger Angehöriger in die Verfolgung gesuchter Personen jedenfalls noch bei nahen Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder ab 13 Jahren und Geschwistern) von landesweit gesuchten Aktivisten einer militanten staatsfeindlichen Organisation angenommen werden könne (vgl. hierzu noch OVG NRW, Urteil vom 27. Juni 2002 - 8 A 4782/99.A -), ist nach der aktuellen Erkenntnislage nicht mehr gerechtfertigt. Selbst wenn Übergriffe in Einzelfällen nach wie vor stattfinden sollten, drohen solche im Falle der Kläger zu 1. und 3. nicht mit der erforderlichen beachtlichen Wahrscheinlichkeit. [...]