VG Bremen

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Zitieren als:
VG Bremen, Urteil vom 27.04.2009 - 5 K 3049/08.A - asyl.net: M15619
https://www.asyl.net/rsdb/M15619
Leitsatz:
Schlagwörter: Kosovo, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Albaner, Verfolgungssicherheit, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab
Normen: AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; GG Art. 16a Abs. 1
Auszüge:

[...]

Die Klage hat keinen Erfolg. Sie ist zulässig, aber unbegründet. Der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, denn der Widerruf der Anerkennung der Kläger als Asylberechtigte im Bescheid des Bundesamtes vom 11. September 2008 ist rechtmäßig (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der Kläger hat keinen Kläger Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG (§ 113 Abs. 5 VwGO). [...]

Eine unmittelbare oder mittelbare staatliche Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Albaner im Falle einer Rückkehr des Klägers in den Kosovo kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Die für die Anerkennung als Asylberechtigter maßgeblichen Verhältnisse haben sich seit der Asylanerkennung durch das Bundesamt mit Bescheiden vom 25. April 1994 erheblich geändert. Der Kläger kann eine Anerkennung als Asylberechtigter nicht mehr beanspruchen. Ethnische Albaner im Kosovo sind auf absehbare Zeit hinreichend sicher vor einer von der serbischen Regierung ausgehenden oder dieser zurechenbaren Verfolgung, denn die Organe des früheren jugoslawischen Staates haben im Juni 1999 im Kosovo die effektive Staatsgewalt, die eine politische Verfolgung der dort lebenden Bevölkerung ermöglichen könnte, verloren (vgl. die einhellige obergerichtliche Rspr.: Hess. VGH, Beschl. v. 26.02.2003, Az. 7 UE 847/01.A; Thür. OVG, Urt. v. 25.04.2002, Az. 3 KO 264/01; OVG NW, Beschl. v. 04.07.2002, Az. 14 A 891/02.A; Nds. OVG, Beschl. v. 21.02.2002, Az. 8 LB 13/02; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.03.2000, Az. A 14 S 2443/98;OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 08.12.1999, Az. 7 A 12268/95.OVG; Bay. VGH, Beschl. v. 12.11.1999, Az. 19 B 96.32064; Saarl. OVG, Urt. v. 20.09.1999, Az. 3 R 29/99; Brandb. OVG, Beschl. v. 24.06.1999, Az. 4 A 157/96.A). Der Verweis des Klägers auf "die Kritik der UNHCR hinsichtlich der Widerrufspraxis der Beklagten in ähnlich gelagerten Fällen" ist unsubstantiiert und nicht geeignet, eine politische Verfolgung des Klägers in Kosovo glaubhaft zu machen. [...]