Keine Verfolgung in Syrien allein wegen assyrischer Volkszugehörigkeit und christlicher Religionszugehörigkeit.
Keine Verfolgung in Syrien allein wegen assyrischer Volkszugehörigkeit und christlicher Religionszugehörigkeit.
(Leitsatz der Redaktion)
[...]
Die zulässige Klage ist unbegründet.
Der Kläger hat weder einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter und Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG hinsichtlich Syrien vorliegen, noch kann er hilfsweise von der Beklagten verlangen, festzustellen, dass Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG hinsichtlich Syrien gegeben sind.
Das vorgetragene Verfolgungsschicksal ist nicht glaubhaft. [...]
Auch die im gerichtlichen Eilverfahren vorgebrachte Befürchtung, dass er wegen seiner assyrischen Volkszugehörigkeit und als Christ dieser Kirchengemeinde Verfolgung zu befürchten habe, ist völlig unsubstantiiert geblieben und beim Bundesamt und in der mündlichen Verhandlung mit keinem Wort erwähnt worden. Abgesehen davon finden diese Behauptungen auch in den der Kammer vorliegenden Erkenntnissen keine Stütze. Danach gilt grundsätzlich für alle ethnischen Minderheiten und damit auch für die Assyrer, dass ihre soziale und kulturelle Identität gewahrt werden kann, allerdings unter der Voraussetzung, dass damit keine politischen Forderungen, insbesondere keine separatistischen Bestrebungen verbunden sind (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Arabischen Republik Syrien vom 05.05.2008 (Stand: März 2008)).
Dass der Kläger derartige inkriminierte politische oder separatistische Bestrebungen unternommen hat oder auch nur mit ihnen in Verbindung gebracht wird, ergibt sich aus seinem Vortrag gerade nicht.
Im Weiteren gibt es nach den vorliegenden Erkenntnissen keine Anzeichen für eine Diskriminierung von Christen durch Polizei und Justiz. Das syrische Regime versucht jeden Eindruck der Benachteiligung zu vermeiden, insbesondere wenn es um die Verfolgung von an Christen begangenen Straftaten geht. Die Christen gehören nicht zuletzt aus Angst vor der Alternative einer sunnitischen Regierung traditionell eher zu den Befürwortern des herrschenden Systems. Auslöser für den insbesondere in Nordsyrien auch unter Christen unverändert hohen Auswanderungsdruck ist die wirtschaftliche Unzufriedenheit und Perspektivlosigkeit (vgl. Auswärtiges Amt, wie vor). [...]