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Dem Antrag wird entsprochen. [...]
Aufgrund des fachorthopädischen Gutachtens des Evangelischen ...krankenhauses vom 29.07.2009 geht das Bundesamt nunmehr vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bezüglich Syrien aus. [...]
Diese Voraussetzungen liegen vor. Aufgrund der ärztlicherseits diagnostizierten weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Antragstellerin ist unter Berücksichtigung der vorliegenden Auskunftslage und der Gesamtschau aller Umstände mittlerweile davon auszugehen, dass der Antragstellerin im Falle einer Rückkehr nach Syrien wegen ihrer Erkrankung an Melorheostose dort nun mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahren für Leib oder Leben im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG drohen würde. [...]