AG Königs Wusterhausen

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Zitieren als:
AG Königs Wusterhausen, Beschluss vom 11.09.2009 - 2.2 XIV 59/09 - asyl.net: M16058
https://www.asyl.net/rsdb/M16058
Leitsatz:

Da im vorliegenden Fall die Anordnung der Haft die Abschiebung nach Griechenland sichern soll, mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache in absehbarer Zeit aber nicht zu rechnen ist, ist derzeit davon auszugehen, dass eine Abschiebung nach Griechenland aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht stattfinden kann.

Schlagwörter: Abschiebungshaft, Griechenland, Bundesverfassungsgericht, Asylverfahren, Asylantrag, Verordnung Dublin II, Dublin II-VO, Dublinverfahren,
Normen: AufenthG § 62
Auszüge:

[...]

Gemäß § 426 Abs. 1. S. 1 FamFG ist der Beschluss des Amtsgerichts Luckenwalde vom 9.8.2009 aufzuheben. [...]

Der Beschluss vom 9.8.2009 ist aufzuheben, da das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8.9.2009 - 2 BvQ 56/09 - ausgeführt hat, dass wegen der erheblichen Überlastung des Asylsystems in Griechenland aufgrund ernstzunehmender Quellen zu befürchten ist, dass eine ordnungsgemäße Registrierung - und damit ein ordnungsgemäßes Asylverfahren - in Griechenland derzeit nicht durchgeführt werden kann. Dies gibt dem Bundesverfassungsgericht Anlass zur Untersuchung der Frage, welcher Grundrechtsschutz nach Art. 16 a GG gegenüber Abschiebungen eines Asylantragstellers in einen Mitgliedssaat der Europäischen Union greifen kann. Bis zur Entscheidung über diese Frage hat das BVerfG die Abschiebung des Antragstellers im dortigen Verfahren einstweilen ausgesetzt. Da im vorliegenden Fall die Anordnung der Haft die Abschiebung nach Griechenland sichern soll, mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache in absehbarer Zeit aber nicht zu rechnen ist, ist derzeit davon auszugehen, dass eine Abschiebung nach Griechenland aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht stattfinden kann. [...]