Erneute vorläufige Aussetzung einer Dublin-Überstellung nach Griechenland durch das Bundesverfassungsgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung. Das Bundesverfassungsgericht hatte erstmals mit Beschluss vom 8. September 2009 (2 BvQ 56/09) eine Abschiebung nach Griechenland im Rahmen eines sog. Dublin-Verfahrens ausgesetzt.
[...] Insbesondere widerspricht die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz im Überstellungsverfahren nicht gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Eine gemeinschaftsrechtliche Pflicht zum Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes bei Überstellungen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 besteht nicht. Vielmehr sieht des Gemeinschaftsrecht die Möglichkeit der Gewährung vorläufigen fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen Überstellungen an den zuständigen Mitgliedstaat nach Art. 19 Abs. 2 Satz 4 und Art. 20 Abs. 1 Buchstabe e Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 selbst vor. [...]