VG Göttingen

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Zitieren als:
VG Göttingen, Beschluss vom 10.09.2009 - 4 B 195/09 - asyl.net: M16110
https://www.asyl.net/rsdb/M16110
Leitsatz:

Bei der Beurteilung einer Ausweisung aufgrund von Drogendelikten ist zu berücksichtigen, ob die Delikte in Zusammenhang mit einem langjährigen eigenen Drogenkonsum und einer Drogenabhängigkeit stehen. Insbesondere sind im Hinblick auf den Schutz des Antragstellers über Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller zwischenzeitlich in offenem Vollzug war und nachvollziehbar erscheint, dass der Antragsteller seine Drogenabhängigkeit überwinden will und er seine familiären Verpflichtungen gegenüber seiner Frau und seinen Kindern erkannt hat.

Schlagwörter: Ausweisung, Drogendelikt, Drogenabhängigkeit, Schutz von Ehe und Familie,
Normen: AufenthG § 53 Nr. 3, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1,
Auszüge:

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