LG Hannover

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Zitieren als:
LG Hannover, Beschluss vom 21.10.2009 - 77 StVK 60/09 - asyl.net: M16152
https://www.asyl.net/rsdb/M16152
Leitsatz:

Einem Verurteilten, gegen den ein Ausweisungsverfahren anhängig ist, dürfen allein aus diesem Grunde Lockerungen als auch eine Halb- bzw. Zweidrittelentlassung nicht versagt werden, da anderenfalls Strafhaft in rechtswidriger Weise in Abschiebungshaft umfunktioniert werden würde.

Schlagwörter: Haftbedingungen, Haftdauer, Ausweisung, Abschiebungshaft,
Normen: StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2,
Auszüge: